Barrierefreiheitserklärung
Die 3A Concepts GmbH ist bemüht, ihren Onlineshop im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den zugehörigen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter dieser Domain erreichbare Website.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Onlineshop ist aufgrund der nachfolgend aufgeführten Punkte teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreiheit vereinbar. Wir orientieren uns an den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Sprungmarke („Skip-Link“) zum Hauptinhalt für die Tastatur- und Screenreader-Navigation.
- Semantische HTML-Struktur mit Überschriftenhierarchie und ARIA-Auszeichnungen in der Navigation.
- Bedienbarkeit per Tastatur (u. a. Menü mit Escape-/Außenklick-Schließen).
- Alternativtexte für Produkt- und Inhaltsbilder.
- Responsives, zoombares Layout für unterschiedliche Bildschirmgrößen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein, beispielsweise:
- Einzelne von Herstellern bereitgestellte Bilder verfügen ggf. noch nicht über vollständig beschreibende Alternativtexte.
- Bei eingebetteten PDF-Dokumenten (z. B. Kataloge) kann die Barrierefreiheit eingeschränkt sein.
- Vereinzelt kann der Farbkontrast einzelner Gestaltungselemente die Zielwerte noch nicht vollständig erreichen.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Punkte zu verbessern.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieses Onlineshops aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Dann kontaktieren Sie uns gerne:
3A Concepts GmbH
E-Mail: info@3aconcepts.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten und gemeldete Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten wir auf Ihr Feedback nicht zufriedenstellend reagieren, können Sie sich an die zuständige Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsstelle nach dem BFSG wenden.
Hinweis: Diese Erklärung ist ein Entwurf und sollte vor dem Livegang rechtlich geprüft und um die zuständige Durchsetzungsstelle sowie das Datum der letzten Überprüfung ergänzt werden.