Ausbildungsplatz im Friseursalon einrichten: Anforderungen, Pflichten, Ausstattung | 3A Concepts
Wer im Friseursalon ausbilden möchte, übernimmt Verantwortung – und muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Ein gut eingerichteter Ausbildungsplatz ist nicht nur Pflicht, sondern auch Investition in die Zukunft deines Betriebs. Denn gut ausgebildete Friseure der eigenen Schule sind oft die loyalsten Mitarbeiter.
Voraussetzungen für Ausbildungsbetriebe im Friseurhandwerk
Um als Ausbildungsbetrieb anerkannt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ausbildungseignung des Betriebs: Der Betrieb muss fachlich, persönlich und rechtlich geeignet sein (geprüft durch die Handwerkskammer)
- Ausbildungsbeauftragter (Ausbilder): Eine Person mit Ausbildereignungsprüfung (AEVO) muss im Betrieb tätig sein – das kann der Inhaber oder eine Führungskraft sein
- Mindest-Betriebsgröße: Keine gesetzlich fixierte Mindestgröße, aber ausreichend Frisierplätze, Dienstleistungsangebot und Lernumfeld
- Ausbildungsvertrag: Muss bei der zuständigen Handwerkskammer eingetragen werden
Was dein Salon zur Ausbildung braucht
| Bereich | Anforderung | Empfehlung |
|---|---|---|
| Frisierplätze | Ausreichend für Ausbildungsinhalte (Schnitt, Farbe, Waschen) | Mind. 4–6 Plätze für einen Azubi empfehlenswert |
| Waschplätze | Ergonomisch, in angemessener Anzahl | Mind. 2 Waschplätze für Lehrbetrieb |
| Übeköpfe & Trainingsköpfe | Für Grundübungen außerhalb des Kundenbetriebs | Separat lagerbar, mind. 2–3 Trainingsköpfe |
| Farbmischbereich / Labor | Für Anmischen und Theorieübungen | Eigener Bereich empfohlen (Abluft, Wasseranschluss) |
| Stauraum für Ausbildungsmaterial | Ablagefläche für Lehrmittel, Berichtsheft, Schulungsunterlagen | Eigenes Fach oder Schrank für Azubi |
| Pausenbereich | Gesetzlich vorgeschrieben (Jugendarbeitsschutz) | Klarer, ruhiger Bereich – nicht im Kundenbereich |
Jugendarbeitsschutz: Was im Salon zu beachten ist
Für Azubis unter 18 Jahren gelten besondere gesetzliche Regelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):
- Maximale Arbeitszeit: Höchstens 8 Stunden täglich, 40 Stunden pro Woche
- Ruhezeiten: Mindestens 12 Stunden zwischen Arbeitstagen
- Samstags-/Sonntagsregelung: Minderjährige dürfen samstags eingesetzt werden (mit Ausgleich), sonntags nur in besonderen Ausnahmen
- Gefährliche Tätigkeiten: Bestimmte Chemikalien (z. B. starke Bleichmittel) dürfen Minderjährige nicht ohne Aufsicht verarbeiten
- Pausenregelung: Bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit mind. 30 Minuten Pause
Die Berufsschule als Partner
Die Friseurausbildung ist dual – Betrieb und Berufsschule ergänzen sich. Koordiniere regelmäßig mit der Berufsschule, welche Themen dort gerade behandelt werden, und baue das Betriebswissen gezielt darauf auf. Azubis, die Schule und Praxis als kohärentes Lernumfeld erleben, machen schnellere Fortschritte und bleiben nach der Ausbildung häufiger im Betrieb.
Ausbildungsqualität als Marketinginstrument
Ein nachweislich gut ausgestatteter Ausbildungsbetrieb hat erhebliche Vorteile:
- Bessere Bewerber: Talentierte Azubi-Kandidaten recherchieren, wo sie ausgebildet werden
- Bindungseffekt: Eigene Azubis kennen deinen Salon, deine Qualitätsansprüche und deine Kunden – der Übergang in eine Festanstellung ist reibungslos
- Fachkräftemangel abfedern: Wer selbst ausbildet, ist weniger abhängig vom angespannten Arbeitsmarkt
Eine gut geplante Saloneinrichtung schafft auch ideale Lernbedingungen für Auszubildende – klare Laufwege, ausreichend Platz und ergonomische Arbeitsplätze fördern professionelles Arbeiten von Anfang an. Den vollständigen Planungsleitfaden findest du hier: Friseursalon planen – der Leitfaden.
Wir berücksichtigen Lernbereiche, Übeecken und Jugendschutz-Anforderungen bereits in der Raumplanung.
Beratung anfragen