Tarifvertrag Friseurhandwerk: Was gilt für Saloninhaber und Mitarbeiter? | 3A Concepts
Tarifvertrag Friseurhandwerk: Was gilt für Saloninhaber und Mitarbeiter?
Wer sind die Tarifparteien im Friseurhandwerk?
Im deutschen Friseurhandwerk gibt es zwei Hauptakteure auf der Arbeitgeberseite: der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks mit seinen Landesverbänden und Innungen. Auf der Arbeitnehmerseite ist die ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) zuständig für das Friseurhandwerk, da das Frisieren als Dienstleistungsbranche eingestuft ist. Es gibt keine eigene Friseur-Gewerkschaft; ver.di vertritt die Interessen der Friseurbeschäftigten in Tarifverhandlungen.
Wann gilt ein Tarifvertrag für meinen Salon?
Ein Tarifvertrag gilt für einen Betrieb in drei Szenarien:
- Tarifgebundenheit durch Verbandsmitgliedschaft: Wenn der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband des Friseurhandwerks ist, gilt der Verbandstarifvertrag automatisch – sofern auch der Arbeitnehmer in ver.di organisiert ist
- Allgemeinverbindlichkeit: Wenn das Bundesministerium für Arbeit den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat, gilt er für alle Betriebe der Branche – auch ohne Mitgliedschaft
- Einzelarbeitsvertragliche Inbezugnahme: Der Arbeitsvertrag verweist ausdrücklich auf den Tarifvertrag – dann gilt er individualvertraglich
Wichtige Regelungsbereiche im Friseur-Tarifvertrag
| Bereich | Typische Regelung |
|---|---|
| Mindestlohn / Gehalt | Lohngruppen nach Qualifikation (Hilfskraft / Geselle / Fachkraft / Spezialist) |
| Urlaub | Meist 24–30 Werktage je nach Tarifgebiet und Betriebszugehörigkeit |
| Arbeitszeit | 38–40 Stunden/Woche je nach Tarifvertrag und Bundesland |
| Überstunden | Zuschlagspflicht ab bestimmten Stunden, oder Freizeitausgleich |
| Weihnachtsgeld | Je nach Tarifvertrag 50–80 % eines Monatsgehalts, freiwillig oder verpflichtend |
| Ausbildungsvergütung | Gestaffelt nach Lehrjahr, teils durch Mindestausbildungsvergütung (BBiG) ergänzt |
Regionaler Unterschied: Ost und West
Im Friseurhandwerk gibt es – historisch bedingt – teils unterschiedliche Tarifvereinbarungen für Ost- und Westdeutschland. In einigen Bundesländern wurden die Tarifgebiete inzwischen angeglichen, in anderen bestehen noch Unterschiede. Informieren Sie sich bei der Landesinnung Ihres Bundeslandes über die dort geltenden Tarife.
Was passiert, wenn kein Tarifvertrag gilt?
Wenn weder eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung vorliegt noch eine Verbandsmitgliedschaft oder vertragliche Inbezugnahme besteht, gilt nur der gesetzliche Mindestlohn. In diesem Fall haben Sie als Arbeitgeber mehr Flexibilität bei der Lohngestaltung – müssen aber mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.
Rolle der ver.di für Friseure
ver.di vertritt Friseurbeschäftigte in Tarifverhandlungen, bietet Mitglieder-Beratung zu Arbeitsrecht und Kündigung, unterstützt bei Betriebsratsgründungen und führt bei Bedarf Arbeitskampfmaßnahmen durch. Für viele Friseurinnen und Friseure ist die Gewerkschaftsmitgliedschaft wegen des Rechtsschutzes bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten interessant – der Beitrag liegt typischerweise bei 1 % des Bruttogehalts.
Die Friseur-Landesinnung Ihres Bundeslandes gibt Ihnen schnell und kostenlos Auskunft darüber, welche Tarifverträge in Ihrem Betrieb gelten und welche Löhne Sie mindestens zahlen müssen.
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