Aktueller Mindestlohn für Friseure 2026: Was Saloninhaber wissen müssen | 3A Concepts

Wissens-Artikel · 3A Concepts GmbH · Aktualisiert Juni 2026

Aktueller Mindestlohn für Friseure 2026: Was Saloninhaber wissen müssen

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Friseurbetriebe. Zusätzlich gibt es branchenspezifische Tarifverträge, die teils über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Lohnsituation im Friseurhandwerk 2026.
Aktualitätshinweis: Mindestlöhne und Tarifverträge werden regelmäßig angepasst. Prüfen Sie vor der Anwendung die aktuellen Werte auf der Website des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks (friseurhandwerk.de) und des Bundesministeriums für Arbeit (bmas.de).

Der gesetzliche Mindestlohn 2026

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Qualifikation. Er wurde zum 1. Januar 2025 auf 12,82 € pro Stunde angehoben; für 2026 ist eine weitere Anpassung durch die Mindestlohnkommission vorgesehen. Der aktuell gültige Wert für 2026 ist zum Redaktionsschluss dieses Artikels noch nicht abschließend festgesetzt – prüfen Sie bitte den aktuellen Stand auf bmas.de.

Branchen-Tarifvertrag Friseurhandwerk

Das Friseurhandwerk hat eigene Tarifverträge, die in vielen Bundesländern gelten. Diese regeln Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe und können den allgemeinen Mindestlohn übertreffen. Ob ein Tarifvertrag für Ihren Betrieb gilt, hängt davon ab, ob Ihr Betrieb im Arbeitgeberverband des Friseurhandwerks Mitglied ist oder ob der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Tarifliche Mindestlöhne nach Qualifikation (Beispielwerte West, Stand 2025)

Gruppe Beschreibung Mindestlohn (brutto/h)
Gruppe 1 Ungelernte Hilfskräfte, Azubis Gesetzl. MindLohn
Gruppe 2 Angelernte Kräfte, Auszubildende im 2./3. Lehrjahr Tarif je Bundesland
Gruppe 3 Friseure mit abgeschlossener Ausbildung (Geselle) 13,50–15,00 €
Gruppe 4 Friseure mit Zusatzqualifikation, Teamleiter 15,00–17,50 €
Gruppe 5 Salon-Manager, Ausbilder individuell verhandelt

Die Werte sind Richtwerte und können je nach Bundesland, Tarifgebiet und aktuellem Tarifstand abweichen. Quelle: Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks.

Mindestlohn für Auszubildende

Auszubildende im Friseurhandwerk erhalten Ausbildungsvergütungen, die durch den Tarifvertrag geregelt sind. Zusätzlich gilt seit 2020 eine gesetzliche Mindestvergütung für Azubis nach § 17 BBiG. Für 2026 betragen diese Beträge je nach Ausbildungsjahr und Anpassungsindex zwischen ca. 620 € und 850 € pro Monat (brutto). Prüfen Sie den aktuellen Stand beim BMBF oder der Handwerkskammer.

Häufige Fehler bei der Mindestlohn-Einhaltung

  • Trinkgeld anrechnen: Trinkgeld darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden – auch wenn es regelmäßig und hoch ist
  • Praktikanten vergessen: Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder Studium sind ausgenommen; freiwillige Praktika über 3 Monate müssen mindestens den Mindestlohn erhalten
  • Mehrstunden nicht bezahlen: Überstunden müssen vergütet oder als Freizeitausgleich gewährt werden
  • Dokumentation vernachlässigen: Bei Minijobbern und Teilzeitkräften ist eine Arbeitszeitdokumentation seit 2022 Pflicht (BAG-Urteil 2022 + EuGH-Vorgaben)
  • Geringfügige Beschäftigung falsch kalkulieren: Minijob-Grenze 2026 beachten – bei steigendem Mindestlohn passen sich die maximal erlaubten Stunden automatisch an

Konsequenzen bei Mindestlohnverstößen

  • Bußgelder bis zu 500.000 € (§ 21 MiLoG)
  • Nachzahlungspflicht aller unterbezahlten Stunden inkl. Verzugszinsen
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen (relevant bei Kooperationen mit Schulen, Ämtern etc.)
Empfehlung: Lohnabrechnung professionell führen lassen.
Ein Steuerberater oder eine Lohnbuchhaltungssoftware (z.B. DATEV, Lexoffice) stellt sicher, dass Mindestlöhne korrekt abgerechnet werden und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
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