Barrierefreiheit im Friseursalon: DIN 18040, Rampen und rollstuhlgerechte Planung | 3A Concepts

Ein barrierefreier Friseursalon ist kein Nice-to-have – er ist ein Gebot der Inklusion, zunehmend eine rechtliche Anforderung und dazu ein echter Wettbewerbsvorteil. Menschen mit Behinderung, ältere Kunden und Eltern mit Kinderwagen sind relevante Zielgruppen, die in vielen Salons schlicht ignoriert werden. Wer jetzt plant, sollte Barrierefreiheit von Anfang an eindenken.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Salon?

Barrierefreiheit bedeutet, dass dein Salon für alle Menschen zugänglich und nutzbar ist – unabhängig von körperlichen Einschränkungen. Das umfasst Menschen im Rollstuhl, Menschen mit Sehbehinderung, ältere Kunden mit eingeschränkter Mobilität und Eltern mit Kinderwagen. Die maßgebliche Norm für Barrierefreiheit im Bauwesen ist DIN 18040-1 (öffentlich zugängliche Gebäude), die konkrete Maßanforderungen für Wege, Türen, Sanitäranlagen und Möblierung vorgibt.

Maßanforderungen nach DIN 18040

Bereich DIN 18040-1 Anforderung Praxistipp
Eingangstür (lichte Breite) mind. 90 cm 85 cm oft als Minimum akzeptiert, 100 cm komfortabler
Flur- und Gangbreite mind. 150 cm für Begegnungsverkehr Zwischen Arbeitsplätzen mind. 120 cm einplanen
Unterfahrbarkeit Waschtisch Unterfahrtiefe mind. 30 cm, Höhe mind. 67 cm Rollstuhlgerechte Waschbecken separat planbar
Bewegungsfläche WC mind. 150 × 150 cm Wendefläche Rollstuhl-WC erfordert Sonderbaumaßnahmen
Eingangsstufe / Schwelle 0 cm (schwellenlos) Rampe bei Niveauunterschied, mind. Breite 90 cm
Bedienelemente (Schalter, Türklinke) Höhe 85–105 cm über Boden Auch für Linkshänder und eingeschränkte Greiffunktion zugänglich

Rampen: Wann, welche, wie steil?

Gibt es am Eingang eine Stufe (was in Altbauten häufig ist), ist eine Rampe die gängigste Lösung. Zu beachten:

  • Maximale Neigung: 6 % (1:17) für selbst befahrbare Rollstuhlrampen, maximal 12 % für Rampen mit Begleitung
  • Breite: Mindestens 90 cm lichte Breite (besser 120 cm)
  • Oberfläche: Rutschhemmend (Riffelblechbelag, Gummiauflage oder spezielle Antirutsch-Beläge)
  • Handlauf: Beidseitig auf beiden Seiten empfohlen, auf Höhe 85 cm
  • Klapprampen: Bei sehr wenig Platz als platzsparende Alternative – aber nur, wenn sicher befestigt und leicht zugänglich
  • Genehmigung: Im öffentlichen Bereich oder bei denkmalgeschützten Gebäuden kann eine Genehmigung nötig sein

Frisierstühle für Rollstuhlfahrer und eingeschränkte Mobilität

Nicht jeder Frisierstuhl ist für Menschen im Rollstuhl geeignet. Zu beachten:

  • Mindestens ein Platz sollte seitlich und von vorne rollstuhlzugänglich sein (kein fester Sockel, der den Heranfahrwinkel blockiert)
  • Hydraulische oder elektrische Höhenverstellung ermöglicht optimale Arbeitshöhe für den Friseur – auch beim sitzenden Kunden im Rollstuhl
  • Drehbare Stühle mit abnehmbaren oder klappbaren Fußstützen erleichtern das Umsteigen
  • Klare Gangbreite von mind. 90 cm vor dem Stuhl für das Manövrieren

Was tun bei Bestandssalons ohne Barrierefreiheit?

Vollständige Barrierefreiheit ist in vielen Bestandsgebäuden nicht ohne erheblichen Umbauaufwand erreichbar. Pragmatische Zwischenlösungen:

  • Klapprampe am Eingang als erste sofort umsetzbare Maßnahme
  • Einen Frisierplatz mit rollstuhlgerechtem Zugang einrichten, auch wenn die anderen Plätze nicht vollständig zugänglich sind
  • Toilettenbereich: Wenn kein rollstuhlgerechtes WC möglich ist, benachbarte barrierefreie öffentliche Toilette kommunizieren
  • Auf Website und in Sozialen Medien aktiv kommunizieren, was barrierefrei zugänglich ist – Transparenz schafft Vertrauen
Zuschüsse & Förderung: Für barrierefreie Umbauten gibt es in vielen Bundesländern Förderprogramme – über die KfW (Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen"), die Bundesagentur für Arbeit (bei arbeitnehmergerechter Ausstattung) und kommunale Wirtschaftsförderungen. Informiere dich vor dem Umbau, welche Mittel du in Anspruch nehmen kannst.

Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil

In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, und ein weitaus größerer Teil der Bevölkerung ist auf Gehhilfen, Rollstühle oder andere Hilfsmittel angewiesen – temporär oder dauerhaft. Salons, die explizit barrierefrei sind und das kommunizieren, erschließen sich eine Zielgruppe, die von vielen Mitbewerbern schlicht ignoriert wird. Das ist nicht nur ethisch richtig – es ist auch gutes Business.

Barrierefreiheit beginnt bei der Planung. Wer einen Salon neu einrichtet oder umbaut, hat die Möglichkeit, Zugänglichkeit von Anfang an zu integrieren – ohne teure Nachbesserung. Der vollständige Planungsrahmen: Friseursalon Planungsleitfaden.

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