Reinigungsplan & Hygieneprotokoll für den Friseursalon | 3A Concepts
Ein sauberer Salon ist keine Kür – er ist gesetzliche Pflicht, Marketingstrategie und Kundenbindungsmaßnahme in einem. Kunden entscheiden in den ersten Sekunden, ob sie sich wohlfühlen. Ein gut dokumentiertes Hygieneprotokoll schützt dich außerdem bei behördlichen Kontrollen.
Rechtlicher Rahmen: Was gilt für Friseurbetriebe?
Die Hygienepflicht im Friseursalon ist kein Graubereich. Drei Regelwerke sind maßgeblich: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Betriebe, die körpernah tätig sind, zur Einhaltung hygienischer Standards. Die RKI-Empfehlungen für Friseurhandwerk konkretisieren, welche Maßnahmen erwartet werden. Und die Hygieneordnung der jeweiligen Handwerkskammer kann zusätzliche Vorgaben enthalten – je nach Bundesland unterschiedlich.
Bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt oder im Rahmen einer Betriebsprüfung wird erwartet, dass du einen schriftlichen Hygieneplan vorlegen kannst und dass dieser auch nachweislich umgesetzt wird. Ein Reinigungsprotokoll mit Datum und Unterschrift ist deshalb kein Luxus.
Reinigung vs. Desinfektion: Der Unterschied ist entscheidend
Beides klingt ähnlich, hat aber unterschiedliche Wirkungen – und die falsche Reihenfolge macht deinen Aufwand zunichte. Reinigung entfernt sichtbare Verschmutzungen: Haare, Staub, Produktreste. Desinfektion tötet Krankheitserreger ab – aber nur dann effektiv, wenn die Oberfläche vorher gereinigt wurde. Organische Substanzen (Haare, Hautschuppen) schützen Erreger vor Desinfektionsmitteln.
Die korrekte Reihenfolge lautet immer: Erst reinigen, dann desinfizieren. Wer beides gleichzeitig tun will oder die Schritte vertauscht, erfüllt die Hygieneanforderung nicht.
Reinigungsplan: Flächen, Frequenz, Mittel
| Bereich / Gegenstand | Frequenz | Mittel | Einwirkzeit |
|---|---|---|---|
| Friseurstuhl (Polster, Armlehnen) | Nach jedem Kunden | VAH-gelistetes Flächendesinfektionsmittel | 5 Min. |
| Scheren, Kämme, Bürsten | Nach jedem Kunden | Friseur-Desinfektion (z. B. Tauchbad) | 15 Min. |
| Waschplatz (Becken, Armatur, Nackenstütze) | 2× täglich + bei Bedarf | Reinigungsmittel + Desinfektionsmittel | 5 Min. |
| Arbeitsflächen (Ablage, Spiegel-Unterkante) | Täglich + nach starker Nutzung | Flächendesinfektion | 5 Min. |
| Bodenflächen | Täglich (nach Betriebsschluss) | Feuchtreinigung + Desinfektionszusatz | — |
| Wartezone (Stühle, Tisch) | Täglich | Desinfektionstuch | 5 Min. |
| Toilette (WC, Waschbecken, Griffe) | Täglich, mind. 1× | Sanitärreiniger + Desinf. | — |
| Kühlschrank (Mitarbeiterbereich) | Wöchentlich | Lebensmittelsicheres Reinigungsmittel | — |
| Klimaanlage / Lüftungsfilter | Vierteljährlich | Laut Herstellerangabe | — |
Werkzeug-Desinfektion im Detail
Scheren und Metallkämme können in einem Tauchbad (z. B. mit Lysoformin oder einem anderen VAH-gelisteten Instrument-Desinfektionsmittel) aufbereitet werden. Die Einwirkzeit von 15 Minuten muss eingehalten werden – kurzes Eintauchen reicht nicht. Plastikkämme und -bürsten gelten oft als Einmalartikel oder werden nach Desinfektion für denselben Kunden beim Folgebesuch genutzt.
Elektrische Geräte (Föhn, Glätteisen) können nicht getaucht werden. Hier genügt Wischen mit einem desinfektionsmittelgetränkten Tuch nach jedem Kunden – besonders die Gehäuse und Griffe.
Dokumentation: Der Reinigungsnachweis
Ein Reinigungsprotokoll muss nicht kompliziert sein. Eine einfache Tabelle mit Datum, durchgeführter Maßnahme und Kürzel der Person reicht aus. Das Protokoll wird am besten täglich geführt und mindestens 12 Monate aufbewahrt. Bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt kann der fehlende Nachweis zu einer Beanstandung führen – selbst wenn du sauber arbeitest, aber nichts belegen kannst.
Häufige Fragen
Welches Desinfektionsmittel ist für Scheren und Metallwerkzeug geeignet?
Für Instrumente aus Metall eignen sich aldehydfreie Tauchbad-Desinfektionsmittel, die auf der VAH-Liste im Bereich „Instrumentendesinfektion" geführt sind. Bekannte Produkte sind Lysoformin 3000, Sekusept Excel oder Korsolex Extra. Wichtig: Stets die herstellerseitige Einwirkzeit einhalten und das Bad regelmäßig wechseln – bei starker Nutzung täglich, mindestens aber wöchentlich.
Muss ich den Reinigungsplan schriftlich dokumentieren?
Ja – und zwar nicht nur als Vorlage, sondern als ausgefülltes Protokoll mit Datum, Name und Kürzel. Das Gesundheitsamt erwartet bei einer Kontrolle nicht nur den Plan, sondern den Nachweis, dass er auch umgesetzt wird. Eine einfache Tagesliste genügt; digitale Lösungen (z. B. eine Tabelle auf dem Tablet) sind erlaubt.
Wie oft müssen Frisiercapes und Handtücher gewechselt werden?
Frisiercapes sollten nach jedem Kunden gewechselt oder zumindest gewendet werden, wenn sie nicht sichtbar verschmutzt sind – bei Färbearbeiten immer nach jedem Kunden. Frische Handtücher sind für jeden Kunden Pflicht; das RKI empfiehlt Wäsche bei mind. 60°C mit Vollwaschmittel, da erst ab dieser Temperatur eine hygienisch einwandfreie Aufbereitung gewährleistet ist.
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