Arbeitssicherheit & Erste Hilfe im Friseursalon: Was Pflicht ist | 3A Concepts

Arbeitssicherheit ist kein Bürokratiethema – es geht um deinen Betrieb, deine Mitarbeitenden und im Ernstfall um deine Haftung. Wer die gesetzlichen Pflichten kennt und umsetzt, schützt sich, sein Team und seinen Versicherungsschutz.

Ersthelfer-Pflicht: Wer, wie viele, wie oft?

Sobald du zwei oder mehr Mitarbeitende beschäftigst, bist du als Arbeitgeber verpflichtet, ausgebildete Ersthelfer im Betrieb zu haben. Die Faustregel laut DGUV Vorschrift 1: mindestens 10 % der Belegschaft müssen als Ersthelfer ausgebildet sein – bei fünf Mitarbeitenden also mindestens einer.

Die Ausbildung erfolgt über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder andere DGUV-anerkannte Stellen. Der Kurs dauert zwei Tage und muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Kosten trägt der Arbeitgeber, die Teilnahme zählt als Arbeitszeit.

Der Erste-Hilfe-Kasten: Inhalt, Standort, Prüfung

Für Betriebe bis 50 Mitarbeitende ist der Erste-Hilfe-Kasten nach DIN 13157 vorgeschrieben. Er enthält unter anderem Wundschnellverbände, Druckverbände, Rettungsdecke, Einmalhandschuhe und Schere. Achte darauf, dass alle Verbrauchsmaterialien (Pflaster, Verbände) regelmäßig auf Ablaufdaten geprüft und ersetzt werden.

Den Kasten sichtbar und für alle erreichbar anbringen – nicht im Abstellraum hinter verschlossener Tür. Empfehlenswert ist ein Standort in der Nähe der Waschplätze oder der Personalküche. Halte einen Prüfnachweis bereit, den du bei Begehungen vorzeigen kannst.

Sicherheitsunterweisung: Pflicht, Inhalt, Dokumentation

Jede neue Mitarbeiterin und jeder neue Mitarbeiter muss vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden – und danach mindestens einmal jährlich. Das ist keine Option, sondern §12 ArbSchG. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert und von der unterwiesenen Person unterschrieben werden.

Typische Themen im Friseursalon:

  • Umgang mit Gefahrstoffen (Blondierung, Haarfarbe, Nagellack, Desinfektionsmittel)
  • Schnittschutz bei Scheren und Rasierklingen
  • Brandschutz: Feuerlöscher-Standort, Fluchtwege, Verhalten im Notfall
  • Ergonomie: Stehen, Heben, Körperhaltung am Arbeitsplatz
  • Elektrische Betriebsmittel: Sicherer Umgang mit Föhn, Glätteisen, Lockenstab

Musterunterweisungen für Friseursbetriebe stellt die BGW kostenlos zur Verfügung – nutze sie als Grundlage und passe sie an deinen Betrieb an.

Gefahrstoffe im Salon: Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen

Jede Chemikalie im Salon, die als gefährlich eingestuft ist – Blondierungspulver, oxydative Haarfarben, Nagellackentferner, Desinfektionsmittel – fällt unter die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Du bist verpflichtet, für jedes dieser Produkte ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (SDS) vorliegen zu haben. Die Hersteller stellen sie auf ihrer Website oder auf Anfrage bereit.

Zusätzlich brauchst du für jede Tätigkeit mit Gefahrstoffen eine Betriebsanweisung nach TRGS 555 – ein kurzes, verständliches Dokument, das beschreibt: Was ist das Mittel, welche Gefahren hat es, wie schütze ich mich, wie entsorge ich es? Diese Anweisung muss gut sichtbar ausgehängt oder zugänglich sein – nicht in einem Ordner versteckt.

Pflichten im Überblick

Maßnahme Rechtsgrundlage Frequenz / Frist
Ersthelfer ausbilden lassen DGUV Vorschrift 1, §26 Bei Einstellung, Auffrischung alle 2 Jahre
Erste-Hilfe-Kasten bereitstellen und prüfen DIN 13157, DGUV Vorschrift 1 Monatliche Sichtprüfung, Auffüllen bei Bedarf
Sicherheitsunterweisung durchführen §12 ArbSchG Bei Einstellung, danach jährlich
Sicherheitsdatenblätter bereithalten GefStoffV §14 Aktuell halten, bei Produktwechsel sofort
Betriebsanweisungen aushängen TRGS 555 Bei Einführung neuer Gefahrstoffe aktualisieren
Gefährdungsbeurteilung erstellen §5 ArbSchG Initial, bei Änderung der Arbeitsbedingungen
Profi-Tipp: Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) bietet kostenlose Musterunterweisungen, Checklisten und sogar Beratungsbesuche für Friseurbetriebe an. Unter bgw-online.de findest du branchenspezifische Materialien, die du direkt verwenden kannst – das spart erheblichen Aufwand bei der Erstellung eigener Dokumente. Dein BGW-Beitrag finanziert genau diese Leistungen.

Häufige Fragen

Wer ist im Salon für Arbeitssicherheit verantwortlich?

Der Arbeitgeber – also du als Saloninhaber oder Inhaberin – trägt die Gesamtverantwortung für Arbeitssicherheit. Du kannst einzelne Aufgaben delegieren (z. B. den Ersthelfer benennen), die Pflicht zur Organisation und Kontrolle bleibt aber bei dir. Bei Verstößen haftest du persönlich, auch dann, wenn du nicht selbst im Salon anwesend bist.

Was passiert, wenn kein ausgebildeter Ersthelfer im Betrieb ist?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann bei einer Begehung durch das Gewerbeaufsichtsamt oder die BGW zu Bußgeldern führen. Schwerwiegender ist das Risiko im Schadensfall: Wenn ein Unfall passiert und nachweislich kein Ersthelfer verfügbar war, kann das die Regulierung durch die Berufsgenossenschaft erschweren und zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Muss ich Ergonomie-Unterweisungen wirklich durchführen?

Ja. Friseure gehören zu den Berufsgruppen mit den höchsten Raten an Muskel-Skelett-Erkrankungen. Die BGW empfiehlt ausdrücklich rückengerechtes Arbeiten als Unterweisungsthema, und §12 ArbSchG schreibt allgemeine Arbeitssicherheitsunterweisungen vor – Ergonomie ist Teil davon. Praktisch bedeutet das: Zeige, wie der Stuhl richtig eingestellt wird, erkläre Körperhaltung beim Schneiden und Waschen, und weise auf Pausen hin.

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