Salon-Förderung & Gründungszuschuss beantragen

Auf einen Blick
  • Gründungszuschuss der BA: kein Darlehen, keine Rückzahlung – nur für ALG-I-Empfänger
  • KfW-StartGeld: bis 125.000 €, günstige Zinsen, Hausbank stellt den Antrag
  • BAFA-Förderung: bis 3.200 € Zuschuss für externe Beratungskosten
  • Anträge MÜSSEN vor der Gründung gestellt werden – danach verfällt die Förderberechtigung
  • Bundeslandförderprogramme bieten zusätzliche Mikrokredite und Beratungsförderungen

Die Gründung eines Friseursalons ist eine erhebliche Investition: Einrichtung, Umbau, Kaution, erste Monate Betriebskosten – schnell kommen 50.000 bis 150.000 € zusammen, bevor die erste Schere angesetzt wird. Was viele Gründer nicht wissen: Es gibt eine Vielzahl staatlicher Förderprogramme, die Eigenkapital schonen, Kredite verbilligen und sogar nicht-rückzahlungspflichtige Zuschüsse gewähren. Der Schlüssel ist, diese Programme in der richtigen Reihenfolge und zum richtigen Zeitpunkt zu nutzen.

Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit: Geld ohne Rückzahlung

Der Gründungszuschuss (GZ) ist das attraktivste Förderprogramm für Saloninhaber, die aus der Arbeitslosigkeit gründen – weil er kein Darlehen ist, sondern ein echter Zuschuss. Es gibt keine Rückzahlungspflicht.

Voraussetzungen:

  • Sie sind zum Zeitpunkt der Gründung ALG-I-Empfänger (nicht ALG II / Bürgergeld!)
  • Sie haben noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I verbleibend
  • Sie legen der Agentur für Arbeit einen Businessplan sowie eine fachkundige Stellungnahme vor (z. B. von der HWK, IHK oder einem Steuerberater)

Förderhöhe und Dauer:

  • Phase 1 (6 Monate): Ihr bisheriger ALG-I-Betrag plus 300 €/Monat als Sozialversicherungszuschuss
  • Phase 2 (weitere 9 Monate, freiwillig): Nur noch 300 €/Monat, wenn Sie weiterhin von der intensiven Gründungsphase profitieren möchten

Beispielrechnung: Bei ALG I von 1.200 €/Monat bekommen Sie in Phase 1 = 1.500 €/Monat für 6 Monate = 9.000 € gesamt. Das gibt Ihnen Anlaufzeit, ohne sofort auf Salonum­satz angewiesen zu sein.

Wichtig: Der Gründungszuschuss wird nicht automatisch bewilligt. Die Arbeitsagentur prüft die Tragfähigkeit des Businessplans. Beauftragen Sie die fachkundige Stellungnahme bei der Handwerkskammer (HWK) – diese kennt das Formular und die Anforderungen genau.

KfW-StartGeld: Günstige Finanzierung für die Erstinvestition

Das KfW-StartGeld richtet sich an Gründer und Unternehmen, die jünger als 5 Jahre sind und Investitionen bis maximal 125.000 € benötigen. Es ist ein Bankdarlehen zu vergünstigtem Zinssatz – kein Zuschuss. Aber mit einem entscheidenden Vorteil: Die KfW übernimmt 100 % der Haftung gegenüber der Hausbank (Haftungsfreistellung). Das bedeutet: Ihre Hausbank trägt kein Ausfallrisiko und ist deshalb bereit, auch an Gründer ohne lange Kredithistorie oder hohe Sicherheiten zu verleihen.

Konditionen (Stand 2024/2025, variabel): Laufzeit bis 8 Jahre, davon bis 2 Jahre tilgungsfrei; Zinssatz ca. 3–5 % effektiv (je nach Risikoklasse und Marktentwicklung, bei der KfW stets tagesaktuell prüfen).

Antragsprozess: Sie beantragen das KfW-StartGeld NICHT direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank. Die Bank leitet den Antrag weiter. Bereiten Sie vor: Businessplan mit Finanzplanung, Selbstauskunft, ggf. Sicherheitenübersicht.

BAFA-Förderung: Beratungskosten bis zu 80 % bezuschussen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert externe Unternehmensberatung für Gründer und junge Unternehmen. Bis zu 80 % der Beratungskosten werden übernommen, maximal 3.200 € Zuschuss pro Antrag (bei maximal 4.000 € förderfähigen Kosten).

Förderbar ist Beratung zu: Businessplan-Erstellung, Marketingstrategie, Buchhaltungsaufbau, Salonplanung, betriebswirtschaftlicher Optimierung. Der Berater muss beim BAFA zugelassen sein. Registrieren Sie sich auf der BAFA-Website und stellen Sie den Antrag VOR Beginn der Beratung – nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

Meister-BAföG, Länderprogramme und Mikrokredite

Aufstiegs-BAföG (AFBG): Fördert Meisterkurse und gleichwertige Qualifikationen. Für angehende Friseurmeister wichtig: Bis zu 15.000 € für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 40 % als Zuschuss (nicht rückzahlbar), 60 % als zinsgünstiges Darlehen. Zusätzlich gibt es ein Meistergründungsdarlehen für die Existenzgründung nach bestandener Meisterprüfung.

Bundesländer-Programme: Jedes Bundesland hat eigene Förderbanken mit spezifischen Programmen:

  • Niedersachsen: NBank (Mikrodarlehen, Beratungsförderung)
  • NRW: NRW.Bank (NRW-Mikrodarlehen bis 25.000 €)
  • Bayern: LfA Förderbank Bayern
  • Baden-Württemberg: L-Bank (Startfinanzierung 80)
  • Berlin: IBB (Berliner Gründungskredit)
  • Hamburg: IFB Hamburg (Mikrokredite, Gründerberatung)

Mikrokreditfonds Deutschland: Bis zu 25.000 € für Kleinunternehmer ohne ausreichende Kreditsicherheiten. Besonders geeignet für Gründer, die bei der Hausbank abgelehnt wurden. Antrag über akkreditierte Mikrofinanzinstitute.

Profi-Tipp: Die optimale Kombination ist Gründungszuschuss (Zuschuss, kein Darlehen) + KfW-StartGeld (für Einrichtung und Umbau). Der Gründungszuschuss sichert Ihren Lebensunterhalt in der Anlaufphase, das KfW-Darlehen finanziert die Investitionen. Beide Programme können gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Der kritische Punkt: Alle Anträge MÜSSEN vor der offiziellen Gewerbeanmeldung gestellt werden. Sobald Sie gegründet haben, verfällt die Berechtigung für viele Förderprogramme.

Förderprogramme für Salon-Gründer im Überblick

Programm Fördersumme Voraussetzung Rückzahlung? Antragsweg
Gründungszuschuss BA ALG I + 300 €/Monat (6–15 Monate) ALG-I-Bezug, ≥150 Tage Restanspruch Nein Direkt bei Agentur für Arbeit
KfW-StartGeld Bis 125.000 € Gründung ≤5 Jahre, Hausbank Ja (Darlehen, 3–5 % Zins) Über Hausbank → KfW
BAFA-Beratungsförderung Bis 3.200 € Zuschuss BAFA-zugelassener Berater, Antrag vorab Nein (Zuschuss) BAFA-Online-Portal
Aufstiegs-BAföG Bis 15.000 € (40% Zuschuss) Meisterkurs / Meisterprüfung Teils (60 % Darlehen) Amt für Ausbildungsförderung
Mikrokreditfonds DE Bis 25.000 € Kleine Betriebe, geringe Sicherheiten Ja (Mikrodarlehen) Akkreditierte Mikrofinanzinstitute
Länderprogramme Unterschiedlich (5.000–100.000 €) Je nach Bundesland und Programm Meist Darlehen Jeweilige Landesförderbank

Häufige Fragen

Kann ich Gründungszuschuss und KfW-StartGeld gleichzeitig bekommen? Ja, beide Programme schließen sich nicht gegenseitig aus. Der Gründungszuschuss deckt Ihren Lebensunterhalt in der Anlaufphase, das KfW-StartGeld finanziert die Investitionen. Diese Kombination ist eine der klügsten Startstrategien für Salon-Gründer aus der Arbeitslosigkeit.
Was muss ein Businessplan für den Gründungszuschuss enthalten? Mindestens: persönlicher Lebenslauf mit Qualifikation (Meisterbrief), Geschäftsidee und Zielgruppe, Standortanalyse, Umsatz- und Kostenplanung für 3 Jahre, Finanzierungsplan (Eigenkapital + Fremdkapital), Liquiditätsvorschau für die ersten 12 Monate. Die Handwerkskammer Hannover bietet kostenlose Erstberatung und Businessplan-Checklisten.
Fördert der Staat auch Salonerweiterungen, nicht nur Neugründungen? Ja. KfW-Unternehmerkredit (für bestehende Unternehmen, größere Volumina), Länderprogramme zur Betriebserweiterung und BAFA-Beratungsförderung stehen auch etablierten Salons offen. Die BAFA-Förderung gilt für Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung. Danach greifen andere KfW-Programme.
Brauche ich einen Meisterbrief, um einen Salon zu eröffnen? Ja, der Friseursalon ist ein meisterpflichtiges Handwerk (Anlage A der HwO). Ohne Meisterbrief können Sie nur als angestellter Friseur arbeiten, nicht als selbstständiger Saloninhaber. Ausnahmen: EU-Bürger mit gleichwertiger ausländischer Qualifikation (Anerkennungsverfahren bei der HWK) oder eine Ausnahmegenehmigung nach §8 HwO bei nachgewiesener fachlicher Kompetenz.
Gut geplant ist halb gegründet.
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