Salon-Förderung & Gründungszuschuss beantragen
- Gründungszuschuss der BA: kein Darlehen, keine Rückzahlung – nur für ALG-I-Empfänger
- KfW-StartGeld: bis 125.000 €, günstige Zinsen, Hausbank stellt den Antrag
- BAFA-Förderung: bis 3.200 € Zuschuss für externe Beratungskosten
- Anträge MÜSSEN vor der Gründung gestellt werden – danach verfällt die Förderberechtigung
- Bundeslandförderprogramme bieten zusätzliche Mikrokredite und Beratungsförderungen
Die Gründung eines Friseursalons ist eine erhebliche Investition: Einrichtung, Umbau, Kaution, erste Monate Betriebskosten – schnell kommen 50.000 bis 150.000 € zusammen, bevor die erste Schere angesetzt wird. Was viele Gründer nicht wissen: Es gibt eine Vielzahl staatlicher Förderprogramme, die Eigenkapital schonen, Kredite verbilligen und sogar nicht-rückzahlungspflichtige Zuschüsse gewähren. Der Schlüssel ist, diese Programme in der richtigen Reihenfolge und zum richtigen Zeitpunkt zu nutzen.
Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit: Geld ohne Rückzahlung
Der Gründungszuschuss (GZ) ist das attraktivste Förderprogramm für Saloninhaber, die aus der Arbeitslosigkeit gründen – weil er kein Darlehen ist, sondern ein echter Zuschuss. Es gibt keine Rückzahlungspflicht.
Voraussetzungen:
- Sie sind zum Zeitpunkt der Gründung ALG-I-Empfänger (nicht ALG II / Bürgergeld!)
- Sie haben noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I verbleibend
- Sie legen der Agentur für Arbeit einen Businessplan sowie eine fachkundige Stellungnahme vor (z. B. von der HWK, IHK oder einem Steuerberater)
Förderhöhe und Dauer:
- Phase 1 (6 Monate): Ihr bisheriger ALG-I-Betrag plus 300 €/Monat als Sozialversicherungszuschuss
- Phase 2 (weitere 9 Monate, freiwillig): Nur noch 300 €/Monat, wenn Sie weiterhin von der intensiven Gründungsphase profitieren möchten
Beispielrechnung: Bei ALG I von 1.200 €/Monat bekommen Sie in Phase 1 = 1.500 €/Monat für 6 Monate = 9.000 € gesamt. Das gibt Ihnen Anlaufzeit, ohne sofort auf Salonumsatz angewiesen zu sein.
Wichtig: Der Gründungszuschuss wird nicht automatisch bewilligt. Die Arbeitsagentur prüft die Tragfähigkeit des Businessplans. Beauftragen Sie die fachkundige Stellungnahme bei der Handwerkskammer (HWK) – diese kennt das Formular und die Anforderungen genau.
KfW-StartGeld: Günstige Finanzierung für die Erstinvestition
Das KfW-StartGeld richtet sich an Gründer und Unternehmen, die jünger als 5 Jahre sind und Investitionen bis maximal 125.000 € benötigen. Es ist ein Bankdarlehen zu vergünstigtem Zinssatz – kein Zuschuss. Aber mit einem entscheidenden Vorteil: Die KfW übernimmt 100 % der Haftung gegenüber der Hausbank (Haftungsfreistellung). Das bedeutet: Ihre Hausbank trägt kein Ausfallrisiko und ist deshalb bereit, auch an Gründer ohne lange Kredithistorie oder hohe Sicherheiten zu verleihen.
Konditionen (Stand 2024/2025, variabel): Laufzeit bis 8 Jahre, davon bis 2 Jahre tilgungsfrei; Zinssatz ca. 3–5 % effektiv (je nach Risikoklasse und Marktentwicklung, bei der KfW stets tagesaktuell prüfen).
Antragsprozess: Sie beantragen das KfW-StartGeld NICHT direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank. Die Bank leitet den Antrag weiter. Bereiten Sie vor: Businessplan mit Finanzplanung, Selbstauskunft, ggf. Sicherheitenübersicht.
BAFA-Förderung: Beratungskosten bis zu 80 % bezuschussen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert externe Unternehmensberatung für Gründer und junge Unternehmen. Bis zu 80 % der Beratungskosten werden übernommen, maximal 3.200 € Zuschuss pro Antrag (bei maximal 4.000 € förderfähigen Kosten).
Förderbar ist Beratung zu: Businessplan-Erstellung, Marketingstrategie, Buchhaltungsaufbau, Salonplanung, betriebswirtschaftlicher Optimierung. Der Berater muss beim BAFA zugelassen sein. Registrieren Sie sich auf der BAFA-Website und stellen Sie den Antrag VOR Beginn der Beratung – nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Meister-BAföG, Länderprogramme und Mikrokredite
Aufstiegs-BAföG (AFBG): Fördert Meisterkurse und gleichwertige Qualifikationen. Für angehende Friseurmeister wichtig: Bis zu 15.000 € für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 40 % als Zuschuss (nicht rückzahlbar), 60 % als zinsgünstiges Darlehen. Zusätzlich gibt es ein Meistergründungsdarlehen für die Existenzgründung nach bestandener Meisterprüfung.
Bundesländer-Programme: Jedes Bundesland hat eigene Förderbanken mit spezifischen Programmen:
- Niedersachsen: NBank (Mikrodarlehen, Beratungsförderung)
- NRW: NRW.Bank (NRW-Mikrodarlehen bis 25.000 €)
- Bayern: LfA Förderbank Bayern
- Baden-Württemberg: L-Bank (Startfinanzierung 80)
- Berlin: IBB (Berliner Gründungskredit)
- Hamburg: IFB Hamburg (Mikrokredite, Gründerberatung)
Mikrokreditfonds Deutschland: Bis zu 25.000 € für Kleinunternehmer ohne ausreichende Kreditsicherheiten. Besonders geeignet für Gründer, die bei der Hausbank abgelehnt wurden. Antrag über akkreditierte Mikrofinanzinstitute.
Förderprogramme für Salon-Gründer im Überblick
| Programm | Fördersumme | Voraussetzung | Rückzahlung? | Antragsweg |
|---|---|---|---|---|
| Gründungszuschuss BA | ALG I + 300 €/Monat (6–15 Monate) | ALG-I-Bezug, ≥150 Tage Restanspruch | Nein | Direkt bei Agentur für Arbeit |
| KfW-StartGeld | Bis 125.000 € | Gründung ≤5 Jahre, Hausbank | Ja (Darlehen, 3–5 % Zins) | Über Hausbank → KfW |
| BAFA-Beratungsförderung | Bis 3.200 € Zuschuss | BAFA-zugelassener Berater, Antrag vorab | Nein (Zuschuss) | BAFA-Online-Portal |
| Aufstiegs-BAföG | Bis 15.000 € (40% Zuschuss) | Meisterkurs / Meisterprüfung | Teils (60 % Darlehen) | Amt für Ausbildungsförderung |
| Mikrokreditfonds DE | Bis 25.000 € | Kleine Betriebe, geringe Sicherheiten | Ja (Mikrodarlehen) | Akkreditierte Mikrofinanzinstitute |
| Länderprogramme | Unterschiedlich (5.000–100.000 €) | Je nach Bundesland und Programm | Meist Darlehen | Jeweilige Landesförderbank |
Häufige Fragen
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