Gewerbesteuer für den Friseursalon: GmbH und Einzelunternehmer erklärt | 3A Concepts

Gewerbesteuer fuer den Friseursalon: GmbH und Einzelunternehmer erklaert

Wann wird Gewerbesteuer faellig? Wie wird sie berechnet? Und was koennen Friseur-Unternehmer absetzen?

Die Gewerbesteuer ist fuer viele Saloninhaber eine der groessten Steuerposten – und gleichzeitig eine der am wenigsten verstandenen. Dabei ist das Grundprinzip gar nicht so kompliziert. In diesem Artikel erklaeren wir, wann Gewerbesteuer faellig wird, wie sie berechnet wird und welche Unterschiede es zwischen Einzelunternehmen und GmbH gibt.

Hinweis: Steuerrecht aendert sich. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Ueberblick – fuer individuelle Beratung wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Kommunalsteuer, die auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens erhoben wird. Sie fliesst an die Gemeinde, in der der Salon angemeldet ist. Die Hoehe haengt vom Hebesatz der Gemeinde ab – dieser variiert zwischen ca. 200% (kleine Gemeinden) und ueber 490% (Grossstaedte wie Muenchen oder Frankfurt).

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Grundsaetzlich alle Gewerbetreibenden – also auch Friseursalons, ob als Einzelunternehmen, GmbH oder OHG. Ausnahmen: freie Berufe (Aerzte, Anwaelte, Kuenstler) sind gewerbesteuerfrei. Friseure gehoeren nicht dazu und zahlen immer Gewerbesteuer – aber erst ab einem bestimmten Freibetrag.

Freibetraege

Unternehmensform Freibetrag Gewerbesteuer
Einzelunternehmen / Personengesellschaft 24.500 Euro/Jahr
GmbH / Kapitalgesellschaft KEIN Freibetrag – ab dem 1. Euro Gewerbeertrag steuerpflichtig

Das bedeutet: Wer als Einzelunternehmer einen Gewerbeertrag (vor Freibetrag) unter 24.500 Euro erzielt, zahlt NULL Gewerbesteuer. Fuer kleine Salons kann das entscheidend sein.

So wird die Gewerbesteuer berechnet (vereinfacht)

  1. Gewerbeertrag ermitteln: Jahresgewinn aus dem Einkommensteuer- oder Koerperschaftsteuer-Bescheid, bereinigt um Hinzurechnungen und Kuerzungen (geregelt im Gewerbesteuergesetz)
  2. Freibetrag abziehen (nur bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften): Gewerbeertrag minus 24.500 Euro
  3. Steuermessbetrag berechnen: Restbetrag x 3,5% (bundeseinheitliche Steuermesszahl)
  4. Gewerbesteuer berechnen: Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde
Beispiel Einzelunternehmen:
Gewerbeertrag: 60.000 Euro
Minus Freibetrag: 24.500 Euro
Zu versteuernder Betrag: 35.500 Euro
Steuermessbetrag: 35.500 x 3,5% = 1.242,50 Euro
Hebesatz Hannover (ca. 460%): 1.242,50 x 460% = 5.715,50 Euro Gewerbesteuer/Jahr

Gewerbesteuer-Anrechnung bei Einzelunternehmen

Wichtig: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die gezahlte Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet (Paragraf 35 EStG). Das bedeutet in der Praxis: Die Gewerbesteuer wird fuer viele Einzelunternehmer quasi neutralisiert, sofern der Hebesatz der Gemeinde nicht zu hoch ist. Bei GmbHs gibt es diese Anrechnung nicht.

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuer wird quartalsweise als Vorauszahlung faellig (15. Maerz, 15. Juni, 15. September, 15. Dezember). Die Hoehe basiert auf dem Vorjahresbetrag. Bei guten oder schlechten Geschaeftsjahren sollten Sie Ihren Steuerberater bitten, die Vorauszahlungen anzupassen.

Was koennen Sie als Betriebsausgaben abziehen?

Alle normalen Betriebsausgaben mindern auch den Gewerbeertrag: Personalkosten, Miete, Saloneinrichtung (ueber Abschreibung), Verbrauchsmaterial, Marketing, Fortbildungen, Versicherungen, Steuerberatungskosten. Optimieren Sie Ihren Jahresabschluss gemeinsam mit einem Steuerberater – das ist die sinnvollste Investition in Ihre Steueroptimierung.

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