Wenn Kunden nicht zahlen: Inkasso und Zahlungsausfall im Friseursalon | 3A Concepts
Wenn Kunden nicht zahlen: Inkasso und Zahlungsausfall im Friseursalon
Wie entstehen Zahlungsausfälle im Friseursalon?
Zahlungsausfälle im Friseursalon entstehen in der Regel in drei Szenarien: Der Kunde hat kein Bargeld und kann nicht per Karte zahlen (Infrastrukturproblem), der Kunde verweigert die Zahlung aus Unzufriedenheit oder der Kunde entwendet einfach die Dienstleistung. In B2B-Konstellationen – etwa Firmenkunden, die monatliche Rechnungen erhalten – können auch Rechnungsausfälle durch Unternehmensinsolvenz entstehen.
Präventionsmaßnahmen: Zahlungsausfälle vermeiden
- Bargeldzahlung oder Sofortzahlung per Karte: Im Friseurbereich ist die sofortige Zahlung nach der Dienstleistung Standard und beugt Ausfällen vor
- Kreditkartenlesegerät obligatorisch: Wer nur Barzahlung akzeptiert, schafft unnötige Konflikte – ein Kartenlesegerät kostet ab 15 €/Monat
- Für Stammkunden mit monatlicher Abrechnung: Schriftliche Vereinbarung und Lastschriftmandat vereinbaren
- Verdächtige Situationen: Wenn ein Neukunde gleich zu Beginn betont, kein Geld dabei zu haben, darf der Salon die Dienstleistung ablehnen
Schritt-für-Schritt: Was tun, wenn ein Kunde nicht zahlt?
- Sofortiger Hinweis: Freundlich, aber bestimmt auf die ausstehende Zahlung hinweisen. In vielen Fällen ist es ein Vergessen oder ein kurzfristiges Problem, das direkt gelöst wird.
- Kontaktdaten aufnehmen: Falls der Kunde die Zahlung aufschiebt, Kontaktdaten (Name, Telefon) aufnehmen und eine Frist setzen. Achtung: Daten nur mit Einwilligung speichern (DSGVO).
- Erste Mahnung: Innerhalb von 14 Tagen schriftliche Mahnung mit genauer Forderung, Zahlungsfrist und Bankverbindung. Die erste Mahnung ist oft ausreichend.
- Zweite Mahnung mit Verzugszins: Nach weiteren 14 Tagen zweite Mahnung, nun mit Hinweis auf Verzugszinsen (§ 288 BGB: 5 % über Basiszins bei Verbrauchern, 9 % bei Unternehmern) und Androhung rechtlicher Schritte.
- Inkasso beauftragen: Wenn zwei Mahnungen ohne Ergebnis bleiben, ist ein Inkasso-Dienstleister der nächste Schritt. Seriöse Inkasso-Firmen arbeiten auf Erfolgsbasis.
- Gerichtlicher Mahnbescheid: Über das zuständige Amtsgericht (online über www.mahngerichte.de möglich) – kostengünstig, formalisiert und mit Vollstreckungstitel.
Inkasso für Friseursalons: Was ist zu beachten?
- Registrierte Inkasso-Dienstleister: Nur von der Aufsichtsbehörde registrierte Inkasso-Firmen dürfen Forderungen einziehen (§ 10 RDG). Prüfen Sie das auf rechtsdienstleistungsregister.de
- Kosten: Seriöse Inkasso-Firmen berechnen Kosten dem Schuldner – beim Gläubiger entstehen im Erfolgsfall keine Kosten. Ohne Erfolg oft günstige Pauschalen.
- Verjährung: Forderungen aus Dienstleistungen verjähren nach 3 Jahren (§ 195 BGB) zum Jahresende. Handeln Sie also nicht zu spät.
- Datenweitergabe: Für Inkasso muss die Datenweitergabe an den Inkasso-Dienstleister in Ihren Datenschutzinformationen verankert sein.
Besonderheit: Kundenunzufriedenheit als Zahlungsverweigerungsgrund
Manchmal verweigert ein Kunde die Zahlung mit dem Argument, die Dienstleistung sei mangelhaft gewesen. In diesem Fall: Zunächst das Gespräch suchen und, wenn möglich, Nachbesserung anbieten. Wenn der Mangel nicht besteht oder der Kunde trotz Nachbesserungsangebot nicht zahlt, gilt dasselbe Vorgehen wie bei anderen Zahlungsausfällen. Die Beweislast liegt beim Kunden.
Legen Sie in Ihren AGB (am besten gut sichtbar ausgehängt) fest, dass die Vergütung sofort nach Erbringung der Dienstleistung fällig ist. Das schafft eine klare rechtliche Grundlage.
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