Jahresabschluss im Friseursalon: EÜR vs. Bilanz erklärt | 3A Concepts
Jahresabschluss im Friseursalon: EÜR oder Bilanz? Was Sie wissen müssen
Der Jahresabschluss ist mehr als Steuerpflicht – er zeigt, ob Ihr Salon wirklich profitabel arbeitet. Eine verständliche Einführung für Saloninhaber.
Viele Friseurmeister geben am Ende des Jahres ihre Unterlagen an den Steuerberater und warten auf das Ergebnis. Das Ergebnis kommt – aber zu verstehen, was es bedeutet, ist mindestens genauso wichtig wie die Steuererklärung selbst. Denn der Jahresabschluss ist der betriebswirtschaftliche Spiegel Ihres Salons: Er zeigt, ob Sie profitabel arbeiten, wo Kosten aus dem Ruder laufen und ob Ihre Einrichtungsinvestitionen steuerlich optimal abgesetzt werden.
Dieser Artikel erklärt den Unterschied zwischen EÜR und Bilanzierungspflicht, welche Ausgaben im Salon relevant sind und wie die Abschreibung von Einrichtungsgegenständen funktioniert – in verständlicher Sprache, ohne Buchhaltungsstudium.
EÜR oder Bilanz: Welche Pflicht trifft Sie?
– Gewinn bis zu 80.000 € im Jahr, ODER
– Gesamtumsatz bis zu 800.000 € im Jahr (gültig seit Steuerjahr 2024)
Doppelte Buchführung und Bilanz: Pflicht für alle GmbH, KG, OHG (unabhängig von Umsatz) sowie für Einzelunternehmer und GbR, die beide Grenzen überschreiten. Auch wer freiwillig ins Handelsregister eingetragen ist, ist bilanzierungspflichtig.
Für die meisten Einzel-Friseursalons in Deutschland gilt: Sie machen EÜR. Sobald Sie jedoch eine GmbH gründen (z.B. Salon GmbH) oder erheblich wachsen, werden Sie bilanzierungspflichtig. Ein Steuerberater kann die Grenze für Ihren konkreten Fall genau bestimmen.
Was ist die EÜR? Einfach erklärt
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist denkbar einfach:
- Einnahmen: Alles, was im Geschäftsjahr tatsächlich auf Ihrem Konto eingegangen ist – Behandlungseinnahmen, Produktverkäufe, sonstige betriebliche Erträge
- Ausgaben: Alles, was Sie im Geschäftsjahr tatsächlich bezahlt haben – Miete, Material, Personal, Abschreibungen, Versicherungen
- Ergebnis: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn (positiv) oder Verlust (negativ)
Der Gewinn aus der EÜR ist die Grundlage für die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. den Kirchensteueranteil. Auf diesen Betrag zahlen Sie – abhängig von Ihrem Gesamteinkommen – zwischen 14 % und 45 % Einkommensteuer.
Typische steuerlich absetzbare Ausgaben im Friseursalon
| Ausgabenkategorie | Steuerliche Behandlung | Hinweis |
|---|---|---|
| Ladenmiete | Voll absetzbar (im Jahr der Zahlung) | Inkl. Nebenkosten und Kaution (Kaution als Aktivposten) |
| Personal (Gehälter, SV-Beiträge) | Voll absetzbar | Inkl. Arbeitgeberanteil Sozialversicherung |
| Waren und Verbrauchsmaterial | Voll absetzbar | Haarfarben, Pflegeprodukte, Handtücher etc. |
| Saloneinrichtung (Friseurstühle, Waschplätze) | Abschreibung (AfA) über mehrere Jahre | Nicht sofort voll absetzbar (Ausnahme: GWG) |
| Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 € netto | Sofort voll absetzbar im Kaufjahr | Gilt pro Einzelgerät/-möbelstück |
| Fortbildung und Seminare | Voll absetzbar | Inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten |
| Fahrtkosten (betrieblich) | 0,30 €/km (Pauschale) oder Einzelnachweis | Fahrtenbuch bei Firmenfahrzeug empfohlen |
| Versicherungen (Betrieb) | Voll absetzbar | Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung etc. |
| Marketing und Werbung | Voll absetzbar | Instagram-Werbung, Flyer, Website-Kosten |
| Steuerberatungskosten | Voll absetzbar | Soweit betrieblich veranlasst |
Abschreibung (AfA) verstehen: Einrichtung richtig absetzen
Wenn Sie einen neuen Friseurstuhl für 2.400 € kaufen, können Sie diesen nicht im Kaufjahr vollständig als Ausgabe abziehen – er muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Das nennt sich AfA (Absetzung für Abnutzung). Die Nutzungsdauer ist in der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums festgelegt.
AfA-Tabelle: Typische Friseureinrichtung
| Einrichtungsgegenstand | Nutzungsdauer (AfA-Tabelle) | Jährliche Abschreibung (Beispiel) |
|---|---|---|
| Friseurstuhl | 5 – 7 Jahre | 2.400 € / 6 Jahre = 400 €/Jahr |
| Waschplatz / Waschsessel | 5 – 7 Jahre | 1.800 € / 6 Jahre = 300 €/Jahr |
| Bedieneinheit / Spiegelwand | 5 – 7 Jahre | 3.000 € / 6 Jahre = 500 €/Jahr |
| Einbauschränke / Unterschränke | 10 – 13 Jahre | 5.000 € / 10 Jahre = 500 €/Jahr |
| Kassenterminal / iPad | 3 Jahre | 900 € / 3 Jahre = 300 €/Jahr |
| Smartphone (betrieblich) | 3 Jahre | 600 € / 3 Jahre = 200 €/Jahr |
| Klimaanlage | 10 Jahre | 2.000 € / 10 Jahre = 200 €/Jahr |
| Ladenausbau / Umbaukosten | 10 – 25 Jahre (je nach Art) | Individuell, oft nach Mietvertragslaufzeit |
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA): Ihr monatliches Cockpit
Neben dem Jahresabschluss sollten Sie monatlich eine BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) von Ihrem Steuerberater erhalten oder selbst aus Ihrer Buchhaltungssoftware generieren. Die BWA zeigt Ihnen:
- Welche Kosten im aktuellen Monat angefallen sind (und im Vergleich zum Vorjahr)
- Wie sich Umsatz und Deckungsbeitrag entwickeln
- Ob Sie auf Kurs für Ihren Jahresgewinn sind
- Wo außergewöhnliche Ausreißer (Reparaturen, Krankheitsausfälle) sichtbar werden
Was ein Steuerberater kostet
Die Kosten für steuerliche Beratung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der Komplexität Ihres Betriebs:
- Einfache Buchführung (EÜR, 1-Person-Betrieb): ca. 100–200 €/Monat
- Mittlerer Salon (3–5 Mitarbeiter, Lohnabrechnung): ca. 200–400 €/Monat
- Größerer Salon oder GmbH: ca. 400–800 €/Monat und mehr
- Jahresabschluss einmalig: 500–2.500 € je nach Aufwand
Diese Kosten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar – sie reduzieren also Ihren steuerpflichtigen Gewinn.
Jahresabschluss-Checkliste (8 Punkte)
- Alle Einnahmen des Jahres erfasst (Kassenbuch, Kartenbelege, Überweisung)
- Alle Belege für Ausgaben vollständig gesammelt und sortiert
- Anlageregister für Einrichtungsgegenstände gepflegt (was wurde wann angeschafft, welche AfA läuft)
- GWG-Käufe separat markiert (unter 800 € netto)
- Privatentnahmen und Privateinlagen korrekt erfasst
- Offene Rechnungen zum 31.12. dokumentiert
- Steuerberater-Übergabetermin vereinbart (idealerweise bis Ende Februar)
- BWA der letzten Monate mit Steuerberater besprochen
Auf Wunsch erhalten Sie von 3A Concepts zu Ihrer Einrichtungsbestellung eine strukturierte Aufstellung der Wirtschaftsgüter mit Nutzungsdauern – fertig für die Übergabe an Ihren Steuerberater.
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