Jahresabschluss im Friseursalon: EÜR vs. Bilanz erklärt | 3A Concepts

Jahresabschluss im Friseursalon: EÜR oder Bilanz? Was Sie wissen müssen

Der Jahresabschluss ist mehr als Steuerpflicht – er zeigt, ob Ihr Salon wirklich profitabel arbeitet. Eine verständliche Einführung für Saloninhaber.

Viele Friseurmeister geben am Ende des Jahres ihre Unterlagen an den Steuerberater und warten auf das Ergebnis. Das Ergebnis kommt – aber zu verstehen, was es bedeutet, ist mindestens genauso wichtig wie die Steuererklärung selbst. Denn der Jahresabschluss ist der betriebswirtschaftliche Spiegel Ihres Salons: Er zeigt, ob Sie profitabel arbeiten, wo Kosten aus dem Ruder laufen und ob Ihre Einrichtungsinvestitionen steuerlich optimal abgesetzt werden.

Dieser Artikel erklärt den Unterschied zwischen EÜR und Bilanzierungspflicht, welche Ausgaben im Salon relevant sind und wie die Abschreibung von Einrichtungsgegenständen funktioniert – in verständlicher Sprache, ohne Buchhaltungsstudium.

EÜR oder Bilanz: Welche Pflicht trifft Sie?

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Die einfachere Form des Jahresabschlusses. Erlaubt ist sie, wenn Sie kein Kaufmann im Sinne des HGB sind und folgende Grenzen nicht überschreiten:
– Gewinn bis zu 80.000 € im Jahr, ODER
– Gesamtumsatz bis zu 800.000 € im Jahr (gültig seit Steuerjahr 2024)

Doppelte Buchführung und Bilanz: Pflicht für alle GmbH, KG, OHG (unabhängig von Umsatz) sowie für Einzelunternehmer und GbR, die beide Grenzen überschreiten. Auch wer freiwillig ins Handelsregister eingetragen ist, ist bilanzierungspflichtig.

Für die meisten Einzel-Friseursalons in Deutschland gilt: Sie machen EÜR. Sobald Sie jedoch eine GmbH gründen (z.B. Salon GmbH) oder erheblich wachsen, werden Sie bilanzierungspflichtig. Ein Steuerberater kann die Grenze für Ihren konkreten Fall genau bestimmen.

Was ist die EÜR? Einfach erklärt

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist denkbar einfach:

  • Einnahmen: Alles, was im Geschäftsjahr tatsächlich auf Ihrem Konto eingegangen ist – Behandlungseinnahmen, Produktverkäufe, sonstige betriebliche Erträge
  • Ausgaben: Alles, was Sie im Geschäftsjahr tatsächlich bezahlt haben – Miete, Material, Personal, Abschreibungen, Versicherungen
  • Ergebnis: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn (positiv) oder Verlust (negativ)

Der Gewinn aus der EÜR ist die Grundlage für die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. den Kirchensteueranteil. Auf diesen Betrag zahlen Sie – abhängig von Ihrem Gesamteinkommen – zwischen 14 % und 45 % Einkommensteuer.

Wichtig: Die EÜR folgt dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Eine Rechnung, die Sie im Dezember 2024 gestellt haben, aber erst im Januar 2025 bezahlt bekommen, zählt als Einnahme 2025 – nicht 2024. Das unterscheidet die EÜR von der Bilanzierung nach dem Periodenprinzip.

Typische steuerlich absetzbare Ausgaben im Friseursalon

Ausgabenkategorie Steuerliche Behandlung Hinweis
Ladenmiete Voll absetzbar (im Jahr der Zahlung) Inkl. Nebenkosten und Kaution (Kaution als Aktivposten)
Personal (Gehälter, SV-Beiträge) Voll absetzbar Inkl. Arbeitgeberanteil Sozialversicherung
Waren und Verbrauchsmaterial Voll absetzbar Haarfarben, Pflegeprodukte, Handtücher etc.
Saloneinrichtung (Friseurstühle, Waschplätze) Abschreibung (AfA) über mehrere Jahre Nicht sofort voll absetzbar (Ausnahme: GWG)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 € netto Sofort voll absetzbar im Kaufjahr Gilt pro Einzelgerät/-möbelstück
Fortbildung und Seminare Voll absetzbar Inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten
Fahrtkosten (betrieblich) 0,30 €/km (Pauschale) oder Einzelnachweis Fahrtenbuch bei Firmenfahrzeug empfohlen
Versicherungen (Betrieb) Voll absetzbar Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung etc.
Marketing und Werbung Voll absetzbar Instagram-Werbung, Flyer, Website-Kosten
Steuerberatungskosten Voll absetzbar Soweit betrieblich veranlasst

Abschreibung (AfA) verstehen: Einrichtung richtig absetzen

Wenn Sie einen neuen Friseurstuhl für 2.400 € kaufen, können Sie diesen nicht im Kaufjahr vollständig als Ausgabe abziehen – er muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Das nennt sich AfA (Absetzung für Abnutzung). Die Nutzungsdauer ist in der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums festgelegt.

AfA-Tabelle: Typische Friseureinrichtung

Einrichtungsgegenstand Nutzungsdauer (AfA-Tabelle) Jährliche Abschreibung (Beispiel)
Friseurstuhl 5 – 7 Jahre 2.400 € / 6 Jahre = 400 €/Jahr
Waschplatz / Waschsessel 5 – 7 Jahre 1.800 € / 6 Jahre = 300 €/Jahr
Bedieneinheit / Spiegelwand 5 – 7 Jahre 3.000 € / 6 Jahre = 500 €/Jahr
Einbauschränke / Unterschränke 10 – 13 Jahre 5.000 € / 10 Jahre = 500 €/Jahr
Kassenterminal / iPad 3 Jahre 900 € / 3 Jahre = 300 €/Jahr
Smartphone (betrieblich) 3 Jahre 600 € / 3 Jahre = 200 €/Jahr
Klimaanlage 10 Jahre 2.000 € / 10 Jahre = 200 €/Jahr
Ladenausbau / Umbaukosten 10 – 25 Jahre (je nach Art) Individuell, oft nach Mietvertragslaufzeit
Tipp: Wenn Sie einen Einrichtungsgegenstand kaufen, der netto unter 800 € kostet, können Sie ihn als GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) sofort im Kaufjahr voll absetzen – unabhängig von der Nutzungsdauer. Das gilt pro Einzelstück, nicht für Pakete oder Sets.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA): Ihr monatliches Cockpit

Neben dem Jahresabschluss sollten Sie monatlich eine BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) von Ihrem Steuerberater erhalten oder selbst aus Ihrer Buchhaltungssoftware generieren. Die BWA zeigt Ihnen:

  • Welche Kosten im aktuellen Monat angefallen sind (und im Vergleich zum Vorjahr)
  • Wie sich Umsatz und Deckungsbeitrag entwickeln
  • Ob Sie auf Kurs für Ihren Jahresgewinn sind
  • Wo außergewöhnliche Ausreißer (Reparaturen, Krankheitsausfälle) sichtbar werden
Eine monatliche BWA kostet Sie zusätzlich ca. 50–100 € beim Steuerberater – und ist jeden Cent wert. Wer erst im Mai des Folgejahres erfährt, dass das Vorjahr ein Verlustjahr war, kann nicht mehr gegensteuern.

Was ein Steuerberater kostet

Die Kosten für steuerliche Beratung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der Komplexität Ihres Betriebs:

  • Einfache Buchführung (EÜR, 1-Person-Betrieb): ca. 100–200 €/Monat
  • Mittlerer Salon (3–5 Mitarbeiter, Lohnabrechnung): ca. 200–400 €/Monat
  • Größerer Salon oder GmbH: ca. 400–800 €/Monat und mehr
  • Jahresabschluss einmalig: 500–2.500 € je nach Aufwand

Diese Kosten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar – sie reduzieren also Ihren steuerpflichtigen Gewinn.

Jahresabschluss-Checkliste (8 Punkte)

  • Alle Einnahmen des Jahres erfasst (Kassenbuch, Kartenbelege, Überweisung)
  • Alle Belege für Ausgaben vollständig gesammelt und sortiert
  • Anlageregister für Einrichtungsgegenstände gepflegt (was wurde wann angeschafft, welche AfA läuft)
  • GWG-Käufe separat markiert (unter 800 € netto)
  • Privatentnahmen und Privateinlagen korrekt erfasst
  • Offene Rechnungen zum 31.12. dokumentiert
  • Steuerberater-Übergabetermin vereinbart (idealerweise bis Ende Februar)
  • BWA der letzten Monate mit Steuerberater besprochen
Häufiger Fehler: Einrichtungsgegenstände werden im Kaufjahr vollständig als Ausgabe gebucht, obwohl AfA-Pflicht besteht. Das verfälscht das Ergebnis des Kaufjahres und der Folgejahre. Lassen Sie Ihre Anlagegüter korrekt im Anlagevermögen erfassen.
3A Concepts – Saloneinrichtung mit AfA-Übersicht auf Anfrage

Auf Wunsch erhalten Sie von 3A Concepts zu Ihrer Einrichtungsbestellung eine strukturierte Aufstellung der Wirtschaftsgüter mit Nutzungsdauern – fertig für die Übergabe an Ihren Steuerberater.

Einrichtung und AfA-Liste anfragen