Was passiert, wenn der Friseursalon insolvent wird? | 3A Concepts
Was passiert, wenn der Friseursalon insolvent wird?
Wann liegt Insolvenz vor?
Ein Friseursalon ist insolvent, wenn er zahlungsunfähig ist (§ 17 InsO) – also fällige Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann – oder überschuldet (§ 19 InsO), d.h. das Betriebsvermögen reicht nicht mehr aus, um alle Schulden zu decken. Bei einer juristischen Person (GmbH, UG) besteht zudem die Pflicht, innerhalb von 6 Wochen (bei Zahlungsunfähigkeit sofort) Insolvenzantrag zu stellen.
Insolvenzantragspflicht: Was Inhaber wissen müssen
- Einzelunternehmer / GbR: Keine gesetzliche Antragspflicht, aber starke wirtschaftliche und persönliche Haftung – Handeln ist trotzdem dringend geboten
- GmbH / UG: Strenge Antragspflicht gemäß § 15a InsO – bei schuldhafter Verletzung droht Strafverfolgung wegen Insolvenzverschleppung
- Frist: Bei Überschuldung max. 6 Wochen, bei Zahlungsunfähigkeit sofort – seit dem SanInsFoG 2021 teils auf 8 Wochen verlängert unter Auflagen
Ablauf eines Insolvenzverfahrens für Friseursalons
1. Antrag und vorläufige Insolvenz
Nach Antragstellung beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der Betrieb läuft in dieser Phase weiter, unter Kontrolle des Verwalters.
2. Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das Gericht eröffnet das Verfahren. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Vermögens. Er entscheidet, ob der Betrieb weitergeführt (Sanierung) oder eingestellt wird.
3. Betrieb oder Stilllegung
Der Insolvenzverwalter kann den Salon weiterführen (meist nur kurze Zeit) oder ihn per Betriebseinstellung oder Unternehmensverkauf abwickeln. Mobiliar und Ausstattung können versteigert werden.
4. Gläubigerversammlung und Verteilung
Alle Gläubiger melden ihre Forderungen an. Nach Verwertung der Insolvenzmasse werden Gläubiger anteilig befriedigt (Insolvenzquote – oft sehr gering).
Was passiert mit den Mitarbeitern?
- Insolvenzgeld: Mitarbeiter erhalten von der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld für die letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung (max. bis Beitragsbemessungsgrenze)
- Kündigung: Im Insolvenzfall hat der Insolvenzverwalter ein Sonderkündigungsrecht (§ 113 InsO): Kündigungsfrist max. 3 Monate, unabhängig von vertraglichen Fristen
- Betriebliche Altersvorsorge: Anwartschaften aus betrieblicher Altersvorsorge sind über den PSVaG geschützt
Was passiert mit der Einrichtung (Salonmöbel)?
Saloneinrichtung gehört zur Insolvenzmasse, sofern sie dem insolventen Unternehmen gehört. Der Insolvenzverwalter kann sie verkaufen oder versteigern. Falls die Einrichtung gemietet oder geleast wurde, hat der Leasinggeber ein Recht zur Rücknahme (Aussonderungsrecht § 47 InsO). Saloninhaber, die ihre Einrichtung über Leasing finanziert haben, verlieren in der Insolvenz den Nutzungsanspruch.
Alternativen zur Insolvenz: Sanierung und Restrukturierung
- Außergerichtliche Einigung: Verhandlung mit Gläubigern vor dem offiziellen Insolvenzantrag – oft effektiver und günstiger
- StaRUG-Verfahren: Das Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (seit 2021) ermöglicht eine gerichtlich begleitete Sanierung ohne formelles Insolvenzverfahren – für kleinere Betriebe häufig besser
- Übertragende Sanierung: Gesunder Kern des Betriebs wird auf ein neues Unternehmen übertragen, Altschulden bleiben im insolventen Unternehmen
- Schuldnerberatung der Handwerkskammer: Kostenlos und vertraulich – erste Anlaufstelle bei Liquiditätsproblemen
Viele Insolvenzen wären vermeidbar, wenn früher gehandelt würde. Wenn Sie merken, dass Sie regelmäßig am Ende des Monats Lieferantenrechnungen nicht pünktlich bezahlen können, ist das ein Warnsignal. Sprechen Sie sofort mit Ihrem Steuerberater.
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