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Arbeitsschutz & Gefährdungsbeurteilung im Salon: BGW, Hautschutz & Gefahrstoffe richtig managen

Von 3A Concepts · Aktualisiert 26.06.2026

Friseurinnen und Friseure arbeiten täglich mit Wasser, Chemie und im Stehen – Arbeitsschutz ist hier kein Bürokram, sondern Gesundheitsschutz für das ganze Team. Dieser Überblick zeigt, was die Gefährdungsbeurteilung leisten muss, warum Hautschutz im Friseurhandwerk an erster Stelle steht und wie sich beides schon bei der Einrichtung mitdenken lässt.

Sobald ein Salon auch nur eine angestellte Person beschäftigt, ist der Inhaber gesetzlich zum Arbeitsschutz verpflichtet – Kernstück ist die Gefährdungsbeurteilung. Das klingt nach Aufwand, lässt sich aber mit etwas Struktur gut bewältigen und beugt Ausfällen, Hauterkrankungen und Ärger mit der Berufsgenossenschaft vor. Dieser Ratgeber gibt einen neutralen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung durch die BGW oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Warum Arbeitsschutz im Salon zählt

Das Friseurhandwerk gehört zu den Berufen mit den höchsten Raten an berufsbedingten Hauterkrankungen. Dauerhafter Kontakt mit Wasser, Farben, Blondiermitteln und Reinigern belastet die Hände, langes Stehen den Rücken. Guter Arbeitsschutz hält Mitarbeiter gesund, senkt Krankheitstage und ist zugleich ein starkes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte. Wer hier von Anfang an sauber plant, schützt sein Team und seinen Betrieb.

Die Gefährdungsbeurteilung: Pflicht für jeden Salon mit Personal

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Werkzeug des Arbeitsschutzes. Sie wird einmal erstellt, dokumentiert und regelmäßig aktualisiert – in vier Schritten:

Schritt Was passiert
1. Gefährdungen ermitteln Alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten auf Risiken prüfen (Haut, Chemie, Ergonomie, Elektrik)
2. Maßnahmen festlegen Schutzmaßnahmen bestimmen – z. B. Handschuhe, Lüftung, Hautschutzplan
3. Umsetzen & dokumentieren Maßnahmen einführen und schriftlich festhalten
4. Wirksamkeit prüfen Regelmäßig kontrollieren und bei Änderungen anpassen

Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) stellt branchenspezifische Hilfen und Mustervorlagen bereit, die den Einstieg erleichtern.

Typische Gefährdungen im Salon

Gefährdung Beispiel Maßnahme
Hautbelastung Feuchtarbeit, Farben, Blondierung Handschuhe, Hautschutzplan, Hautpflege
Gefahrstoffe Farben, Fixierer, Reiniger Kennzeichnung, Lagerung, Lüftung
Ergonomie Stehen, Bücken am Waschplatz höhenverstellbare Möbel, Rollhocker
Elektrik & Wasser Geräte nahe Waschbecken FI-Schutzschalter, fachgerechte Installation
Sturz & Rutsch Nasser Boden, Kabel rutschhemmender Belag, Kabelführung

Hautschutz: das wichtigste Thema im Friseurhandwerk

Kein anderes Risiko ist im Salon so präsent wie die Hautbelastung. Ein Hautschutzplan regelt, wann Schutzhandschuhe getragen werden, welche Schutz- und Pflegecremes bereitstehen und wie Hände schonend gereinigt werden. Wichtig sind gut erreichbare Spender an jedem Waschplatz, ungepuderte Einmalhandschuhe in mehreren Größen und feste Routinen – vor, während und nach der Feuchtarbeit. Das beugt dem klassischen „Friseurekzem“ wirksam vor.

Gefahrstoffe richtig lagern und kennzeichnen

Farben, Blondiermittel, Fixierer und Reiniger sind Gefahrstoffe im Sinne der Vorschriften. Sie gehören in einen gekennzeichneten, gut belüfteten Lagerbereich, getrennt von Lebensmitteln und Aufenthaltszonen. Ein Verzeichnis der eingesetzten Produkte mit den zugehörigen Sicherheitsdatenblättern gehört zur Pflicht. Eine gute Lüftung & Klimaplanung sorgt dafür, dass Dämpfe abziehen und die Luft im Salon gesund bleibt.

Worauf bei der Einrichtung zu achten ist

Vieles, was den Arbeitsschutz erleichtert, wird bereits bei der Planung der Einrichtung entschieden. Wer Ergonomie, Lüftung und Lager von Anfang an mitdenkt, muss später nicht nachbessern.

  • Höhenverstellbare Waschplätze und Stuhleinheiten – siehe Ergonomie am Waschplatz
  • Gute Be- und Entlüftung, besonders im Färbebereich
  • Gekennzeichneter, belüfteter Lagerbereich für Chemie – siehe Lager & Stauraum planen
  • Rutschhemmender Bodenbelag und durchdachte Kabelführung
  • FI-Schutzschalter und fachgerechte Elektroinstallation an allen Wasserplätzen
Profi-Tipp: Melden Sie Ihren Betrieb frühzeitig bei der BGW an und nutzen Sie deren kostenlose Beratung und Musterdokumente für die Gefährdungsbeurteilung. Eine benannte Person im Team, die den Hautschutzplan im Blick behält und Schutzhandschuhe sowie Cremes nachbestellt, sorgt dafür, dass der Arbeitsschutz im Alltag nicht einschläft.

Häufige Fehler

  • Keine oder veraltete Gefährdungsbeurteilung – trotz Pflicht bei Personal
  • Hautschutz dem Zufall überlassen, kein verbindlicher Hautschutzplan
  • Gefahrstoffe ungekennzeichnet im offenen Regal neben dem Pausenbereich
  • Schlechte Lüftung im Färbebereich, Dämpfe stehen im Raum
  • Elektrogeräte ohne FI-Schutz in unmittelbarer Nähe der Waschplätze

Fazit

Arbeitsschutz im Salon steht und fällt mit der Gefährdungsbeurteilung, einem gelebten Hautschutzplan und der sauberen Lagerung von Gefahrstoffen. Vieles davon lässt sich schon bei der Einrichtung verankern – mit ergonomischen Möbeln, guter Lüftung und durchdachten Lager- und Elektrokonzepten. 3A Concepts plant Ihren Salon so, dass gesundes Arbeiten von Anfang an mitgedacht ist – von höhenverstellbaren Waschplätzen bis zum belüfteten Färbebereich.

Ein Salon, in dem gesundes Arbeiten mitgeplant ist.

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